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Kammerversammlung

Geschlossenheit und Einsatz für die Apotheke vor Ort

Hannover, 24.11.2023 – Traditionell fand die Herbstsitzung der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen wieder am Buß- und Bettag in Hannover statt. Neben dem Bericht zur Lage der Kammerpräsidentin Cathrin Burs standen unter anderem auch die Neufassung der Wahlordnung für die Wahlen zur Kammerversammlung und die Änderung der Richtlinien über die Mindestöffnungszeiten der Apotheken auf der umfangreichen Tagesordnung.

Marktliberale Gesundheitspolitik
Angesichts der aktuellen Pläne zur Neustrukturierung des Apothekenwesens warf Cathrin Burs, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, in ihrer Rede einen Blick zurück und beleuchtete die Rolle von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als Berater der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. In dieser Zeit sei das GKV-Modernisierungsgesetz auf den Weg gebracht und das Rabattvertragssystem etabliert worden. Zu den Markenzeichen marktliberaler Gesundheitspolitik gehöre auch die Zulassung des Rx-Versandhandels im Jahr 2004. Eine Entscheidung, die es internationalen, profitorientierten Konzernen ermöglicht habe, im deutschen Gesundheitswesen Fuß zu fassen. „Ein irreparabler Strukturfehler für die Versorgung der Menschen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“, betonte Burs. Gewinnmaximierung und Gemeinwohl seien widersprüchliche Ziele, die zu Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen führen könnten. Die Leidtragenden seien die Patientinnen und Patienten.

Die Kammerpräsidentin kritisierte die Alleingänge des Bundesgesundheitsministers und die mangelnde Dialogbereitschaft mit der Apothekerschaft. Die Reform des Apothekensystems ohne Rezeptur, ohne Nacht- und Notdienst und ‚ohne Apotheker‘ sei eine Kampfansage an das System der freiberuflich geführten Apotheke und würde die bewährte pharmazeutische Versorgung gerade in strukturschwachen Regionen verschlechtern, fuhr sie in ihrem Bericht fort. „Das ist das Gegenteil von dem, was die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat: Nämlich die Schwächung statt Stärkung der Apotheken.“ Nur die ‚Vollapotheke‘ sei die einzig richtige Antwort auf die flächendeckende wohnortnahe Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Betreuung unserer Patientinnen und Patienten. Diese gelte es zu schützen und zu stärken.

Politische Kommunikation
Mit Blick auf die Protestaktionen der Apothekerschaft im Sommer und Anfang November in Hannover, dankte Burs den Delegierten für ihr großes Engagement und ihre Beteiligung. Der Berufsstand habe in den vergangenen Monaten einen wichtigen Schritt getan, um die Öffentlichkeit für seine Anliegen zu sensibilisieren. Er habe sich stark und engagiert präsentiert, der mit einer Stimme spricht. „Wir dürfen jetzt nicht nachlassen“, mahnte sie. „Sprechen Sie weiter mit Ihren Politikerinnen und Politikern vor Ort und erklären Sie Ihren Patientinnen und Patienten die Situation in den Apotheken.“ Die Apothekerschaft dürfe nicht zulassen, dass unter dem Deckmantel einer vermeintlich harmlosen Liberalisierung weitere irreparable Fehler gemacht würden, warnte die Kammerpräsidentin.

So sieht es auch Benjamin Rohrer, Leiter Kommunikation der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. Er stimmte die Kammerversammlung in seinem Gastvortrag auf einen „apothekenpolitischen Marathonlauf“ ein. Das Gesetzgebungsverfahren zur Strukturreform könne sich bis ins dritte Quartal des kommenden Jahres hinziehen. Die politischen Gespräche insbesondere auf kommunaler und Landesebene müssten fortgesetzt und intensiviert werden. Kommunikationsschwerpunkte im Jahr 2024 seien neben dem politischen Protest auch die Themen E-Rezept, pharmazeutische Dienstleistungen und die Nachwuchsgewinnung.

Apotheker auf Station
Die Rolle der Apothekerinnen und Apotheker auf Station in der Gesundheitsversorgung sei vielfältig und anspruchsvoll. Das betonte Dr. Thomas Vorwerk, 2. Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) und Leiter der Zentralapotheke des Klinikums Region Hannover (KRH), in seiner Rede. Dabei ging er sowohl auf die aktuellen Herausforderungen als auch auf die zukünftigen Perspektiven ein. Vorwerk lobte die gesetzliche Regelung in Niedersachsen, die ab 2022 die Anwesenheit von Apothekern auf den Stationen vorschreibe. Einige Bundesländer würden diesem Beispiel folgen wollen und diskutieren über die Etablierung von Stationsapothekern. Vorwerk betonte auch die Bedeutung der Qualitätssicherung in der Krankenhauspharmazie. Als Beispiele nannte er die Entwicklung nationaler Standards für klinisch-pharmazeutische Interventionen und die Mitarbeit in regionalen interprofessionellen Arbeitsgruppen. Er erwähnte den Qualitätszirkel in Niedersachsen, in dem sich Apotheker regelmäßig austauschen und voneinander lernen. „Dieser Austausch ist sehr wichtig. Das würde ich mir bundesweit wünschen.“ Vorwerk blickte auch in die Zukunft und sprach über die anstehenden Veränderungen im Rahmen der Krankenhausreform. Es werde weniger Betten und mehr Patienten im ambulanten Bereich geben. Darauf müsse man sich einstellen und neue Versorgungsmodelle entwickeln. Als weitere Herausforderung nannte der Chefapotheker des KRH den Fachkräfterückgang, der auch die Krankenhausapotheken treffen werde. Er regte an, sich mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz zu beschäftigen. KI könne die Apothekerinnen und Apotheker auf den Stationen entlasten, so dass mehr Zeit für die Beratung der Patienten bleibe.

Elektronische Wahl
Bislang haben die Mitglieder der Apothekerkammer die Kammerversammlung per Brief gewählt. Die Delegierten haben jetzt mit einstimmigem Beschluss über die Wahlordnung den Weg für die elektronische Wahl im kommenden Jahr freigemacht. Die Online-Wahl ermöglicht eine unkomplizierte Stimmabgabe und eine schnelle Auswertung der Stimmen.

Apothekenübliche Schließzeiten in Apotheken
Die Kammerversammlung hat darüber hinaus beschlossen, dass Apotheken in Zukunft flexibler öffnen können. Die neue Regelung sieht eine Mindestöffnungszeit von 30 Stunden in der Woche vor. Die Apotheken müssen montags, dienstags, donnerstags und freitags mindestens sechs Stunden geöffnet sein und dürfen ihre Öffnungszeit zwischen 08.00 und 18.30 Uhr frei gestalten. Mittwochs und samstags sowie an Feiertagen bleibt es unverändert bei mindestens drei Stunden im Zeitraum von 08.00 bis 14.00 Uhr. Die geänderte Allgemeinverfügung wird noch bekanntgegeben.

Auf der Tagesordnung der Kammerversammlung standen darüber hinaus verschiedene Berichte, unter anderem vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses der Apothekerversorgung Niedersachsen, Dr. Hans-Georg Möller, vom Deutschen Apothekertag sowie von einer berufspolitischen Informationsveranstaltung der ABDA.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören mehr als 8.000 Mitglieder an. Die Apothekerin und der Apotheker sind fachlich unabhängige Heilberufler:innen. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apotheker:innen die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwerben die Studierenden Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhalten die Apotheker:innen eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung können sie eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist:innen für Gesundheit und Prävention beraten die Apotheker:innen die zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen kompetent und unabhängig über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte. Apotheker:innen begleiten Patient:innen fachlich, unterstützen menschlich und helfen so, die Therapie im Alltag umzusetzen.

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon: 040 / 41 32 700
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